Tractatus logico-philosophicus

Ludwig Wittgenstein

5.44

Die Wahrheitsfunktionen sind keine materiellen Funktionen. Wenn man z. B. eine Bejahung durch doppelte Verneinung erzeugen kann, ist dann die Verneinung – in irgend einem Sinn – in der Bejahung enthalten? Verneint „p“ p, oder bejaht es p; oder beides? Der Satz „p“ handelt nicht von der Verneinung wie von einem Gegenstand; wohl aber ist die Möglichkeit der Verneinung in der Bejahung bereits präjudiziert. Und gäbe es einen Gegenstand, der „“ hieße, so müsste „p“ etwas anderes sagen als „p“. Denn der eine Satz würde dann eben von ~ handeln, der andere nicht.


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