Tractatus logico-philosophicus

Ludwig Wittgenstein

5.44

Die Wahrheitsfunktionen sind keine materiellen Funktionen. Wenn man z. B. eine Bejahung durch doppelte Verneinung erzeugen kann, ist dann die Verneinung – in irgend einem Sinn – in der Bejahung enthalten? Verneint „~~p“ ~p, oder bejaht es p; oder beides? Der Satz „~~p“ handelt nicht von der Verneinung wie von einem Gegenstand; wohl aber ist die Möglichkeit der Verneinung in der Bejahung bereits präjudiziert. Und gäbe es einen Gegenstand, der „~“ hieße, so müsste „~~p“ etwas anderes sagen als „p“. Denn der eine Satz würde dann eben von ~ handeln, der andere nicht.


« 5.43 5.441 »