6.231
Es ist eine Eigenschaft der Bejahung, dass man sie als doppelte Verneinung auffassen kann. Es ist eine Eigenschaft von „1+1+1+1“, dass man es als „(1+1)+(1+1)“ auffassen kann.
Es ist eine Eigenschaft der Bejahung, dass man sie als doppelte Verneinung auffassen kann. Es ist eine Eigenschaft von „1+1+1+1“, dass man es als „(1+1)+(1+1)“ auffassen kann.